Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bei Laserhub

Wie Sie das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 mit Ihrer Onlinebestellung anfordern

Für verschiedene Fragen und Nachweispflichten benötigen Sie eine rechtsverbindliche Bescheinigung. Daher bieten wir Ihnen das Abnahmeprüfzeugnis 3.1(Apz 3.1) nach DIN EN 10204 an. Ihr Abnahmeprüfzeugnis kann im Bestellvorgang auf der Laserhub Plattform einfach durch ein zusätzliches Häkchen während des zweiten Kalkulationsschrittes mitbestellt werden.

Was ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

Das Apz 3.1 ist die rechtsverbindliche Bestätigung der Übereinstimmung der Bestellung durch den von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers oder des Lieferanten. In einem 3.1-Zeugnis müssen die Ergebnisse der spezifischen Prüfungen dokumentiert sein. Das beinhaltet Angaben zur Materialbeschaffenheit, zu Festigkeitswerten, Analysen der chemischen Elemente sowie die mechanischen Eigenschaften des Metalls, beispielsweise den für den Schweißprozess relevanten Kohlenstoffgehalt oder die Zugfestigkeit. Das Zeugnis wird nach DIN EN 10204 erstellt.

Wie kann ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 mitbestellt werden?

Ihr spezifisches Abnahmeprüfzeugnis 3.1 können Sie im zweiten Schritt Ihrer Kalkulation hinzufügen, indem Sie rechts unterhalb des Materials einen zusätzlichen Haken bei Werkszeugnis setzen. Wichtig ist dabei, dass das Abnahmeprüfzeugnis nicht nachträglich erstellt werden kann und daher während der Kalkulation mitbestellt werden muss.

Abnahmeprüfzeugnis für Blechteile mit bestellen
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Abnahmeprüfzeugnis für Rohrlaserteile mitbestellen
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Wann ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nötig?

Das Apz 3.1 bietet einen schriftlichen Nachweis der Materialeigenschaften und ist nötig falls:

  • Sicherheit über die Zusammensetzung und Qualität gemäß der bestellten Anforderungen des Rohmaterials benötigt wird.
  • Es gesetzliche oder normative Vorgaben zur Nachweispflicht gibt (Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt, Defense, Gas&Oil, Automotive, Aufzugbranche, Explosionsschutz, UL-Prüfzeichen, CE-Kennzeichnungen).
  • Ihre Unternehmensstandards ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 vorschreiben, Ihr Kunde dieses fordert oder die Rückverfolgbarkeit der Bauteile gewährleistet sein muss (Schadensfall).
  • Ihre Produktionsprozesse stabilisiert, Risiken minimiert und Kosten (Kontrollen) gespart werden sollen.

Entstehen zusätzliche Kosten wenn ich das Abnahmeprüfzeugnis mitbestelle?

Bei der Erstellung des Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 handelt es sich um eine Sonderleistung. Das Mitbestellen des Abnahmeprüfzeugnis erhöht die Kalkulation der Teile.

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 (Apz 3.1) ist nach DIN EN 10204 genormt und die Bestätigung der Bescheinigung Apz 3.1 wird durch den von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten vorgenommen. Ein Werkszeugnis 3.1 nach Norm gibt es nicht. Nach Norm gibt es das Werkszeugnis 2.1 welches unter die nicht spezifischen Prüfbescheinigung fällt und vom Hersteller direkt ausgestellt werden kann.

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